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Menge der organischen Düngung


Grundsätzliches

  • Organische Dünger sind Mehrnährstoffdünger mit unterschiedlicher Nährstoff-zusammensetzung. Es ist somit von großer Bedeutung, dass der Anwender die Inhaltsstoffe kennt. Mit diesem Wissen können die fachlich korrekten Mengen der organischen Dünger berechnet werden.
Für die fachgerechten organischen Düngung zählen bei der Mengenbestimmung nicht Kubikmeter und Tonnen je Hektar, sondern, genau wie in der mineralischen Düngung, kg Nährstoffe je Hektar.

  • Im Grünland greift somit erfahrungsgemäß nicht die Stickstoffobergrenze von 170 kg Stickstoff je Hektar aus organischer Düngung, sondern die Begrenzung findet meist durch den Phosphat- oder Kaliumdüngebedarf statt.
  • Die organische Düngung darf auch nicht in Folge von zu geringen Lagerkapazitäten zur „Abfallentsorgung“ verkommen und fachlich gesehen in zu hohen Einzelgaben oder zu falschen Zeitpunkten ausgebracht werden.
  • Um übermäßige Nährstoffverluste zu vermeiden, sollten in der flüssigen organischen Düngung keinesfalls Mengen von 20 m³/ha und Einzelgabe überschritten werden.

STICKSTOFFWIRKSAMKEIT VON ORGANISCHEN DüNGEMITTELN

  • Da ein Teil des Stickstoffs aus organischer Düngung zunächst mineralisiert werden muss, steht dieser nicht sofort der Pflanzenernährung zur Verfügung. Daher können hier Abzüge für die Wirksamkeit der Stickstoffdüngung im Jahr der Ausbringung gemacht werden.
  • Die Wirksamkeit des Stickstoffes hängt von der Herkunft des organischen Düngers und des Anteils an organischer Substanz ab. Für die Ausnutzung des Stickstoffes aus organischen Düngemitteln müssen mindestens die prozentualen Wirksamkeiten aus Tabelle 18 angerechnet werden.

    Tabelle 18: Pflanzenbauliche Stickstoffwirksamkeit bei Ausbringung auf Grünland in Prozent (DüV, Anlage 3 auszugsweise)
Gülle Festmist Jauche
Rinder 50 % (ab 2025: 60 %) 25 % 90 %
Schweine 60 % (ab 2025: 70 %) 30 % 90 %
Pferde/Schafe - 25 % -
Hühner (Trockenkot) - 60 % -
Biogasgärreste flüssig: 50 % (ab 2025: 60 %) /
fest: 30 %

  • Die eingeschränkte Stickstoffwirksamkeit von organischen Düngemitteln wirkt sich auf die Menge an mineralischem Ergänzungsdünger, die fachgerecht und ordnungskonform ausgebracht werden kann, aus. Einen Eindruck soll folgendes Beispiel vermitteln.

BEISPIEL

  • Die maximal mögliche Güllemenge für einen Schlag soll bestimmt werden.
  • Aus Laboruntersuchungen sind dem Landwirt die durchschnittlichen Nährstoffgehalte seiner Rindergülle bekannt. Die Berechnung der, gemäß Düngeverordnung, pflanzenverfügbaren Nährstoffmengen dieser Rindergülle, ist in Abbildung 22 dargestellt. Berücksichtigt werden sollte, dass die Rindergülle aus dem Güllebehälter entnommen wurde und daher davon auszugehen ist, dass eventuelle Stall- und Lagerverluste bereits aufgetreten sind. Somit ist von diesem Wert die Mindestwirksamkeit lt. DüV anzusetzen.
Stickstoff 3,4 kg/m3 ---------- 1,7 kg/m3
Phosphat 1,4 kg/m3 davon sind mindestens 1,4 kg/m3
Kalium 5,3 kg/m3 50% Wiksamkeit 5,3 kg/m3
Magnesium 0,7 kg/m3 anzusetzen 0,7 kg/m3
Labor
(inkl. Stall- und Lagerverlust)
Pflanzenverfügbar
(im 1.Jahr)
    Abbildung 22: Schematische Berechnung der pflanzenverfügbaren Nährstoffmengen aus Rindergülle nach Vorgaben der DüV

  • Aus diesen Werten kann anhand des berechneten Düngebedarfs (s. hierzu Kapitel Düngeplanung), die mögliche Güllemenge je Hektar bestimmt werden.
  • Aus dem Bedarf und den pflanzenverfügbaren Nährstoffen der Gülle ergeben sich, die in Tabelle 19 aufgeführten, bedarfsgerechte Höchstmengen.

    Tabelle 19: Berechnung der maximalen Güllemenge (Luib, 2017)
Nährstoff Düngungsbedarf
[kg/ha]
Nährstoffgehalt
[kg/m3]
max. Güllemenge
[m3/ha]
Stickstoff 154 1,7 90
Phodphat 86 1,4 45
Kalium 130 5,3 25
Magnesium 67 0,7 96

*pflanzenverfügbar im Jahr der Düngung


  • In diesem Beispiel wird die Menge zuerst durch Kalium begrenzt. Die maximale Güllemenge liegt daher bei 25 m3/ha.
  • Anhand dieses Beispiels wird schnell deutlich, dass sich eine hohe Versorgungsstufe im Bereich der Grunddüngung (im Beispiel war Kalium in der Stufe D), sehr deutlich auf die Mengenbegrenzung für organische Düngemittel auswirken kann.
  • Das verbleibende Düngedefizit für die anderen Nährstoffe darf nicht durch die Gabe von kaliumhaltigen Düngemitteln (z.B. mehr Gülle) „ausgeglichen“ werden. Diese Maßnahme steht in keinem Fall im Kontext einer bedarfsgerechten Düngung!
  • Der Ausgleich muss hier über die mineralische Düngung stattfinden. Das entsprechende Beispiel wird an dieser Stelle fortgesetzt.