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Das DLG-Gütezeichen für Siliermittel

Mehr Sicherheit durch DLG-geprüfte Siliermittel.
Das DLG-Gütezeichen beruht auf einer freiwilligen Prüfung und wird auf der Basis neutraler Versuchsergebnisse vergeben und jährlich nachgeprüft. Die geprüften Zusätze sind bei der Deutschen-Landwirtschafts-Gesellschaft gelistet.

Silierzusätze benötigen seit 2010 eine EU-Zulassung. Alle Silierzusätze mit einem DLG-Gütezeichen besitzen diese. Für den Landwirt besteht beim Einsatz eines EU-zugelassenen Siliermittels grundsätzlich keine Dokumentationspflicht. Manche Silierzusätze sind jedoch als Konservierungsmittel zugelassen. In dem Fall ist der Einsatz zu dokumentieren (siehe "Merkblatt für den Einsatz von Futtermittel-Zusatzstoffen im landwirtschaftlichen Betrieb"). Bei Unsicherheiten über den Status des Zusatzes ist beim Händler nachzufragen, ob es sich bei einem bestimmten Silierzusatz um ein Silier- oder Konservierungsmittel handelt.
DLG-Gütezeichen
Einteilung von Siliermitteln nach Ansatzpunkt im Gärprozess

Neutrale Versuche sind Basis für das DLG-Gütezeichen