Mehr Sicherheit durch DLG-geprüfte Siliermittel.
Das DLG-Gütezeichen beruht auf einer freiwilligen Prüfung und wird auf der Basis neutraler Versuchsergebnisse
vergeben und jährlich nachgeprüft. Die geprüften Zusätze sind bei der
Deutschen-Landwirtschafts-Gesellschaft
gelistet.
Silierzusätze benötigen seit 2010 eine EU-Zulassung. Alle Silierzusätze mit einem DLG-Gütezeichen besitzen diese. Für den Landwirt besteht beim Einsatz eines EU-zugelassenen Siliermittels grundsätzlich keine Dokumentationspflicht. Manche Silierzusätze sind jedoch als Konservierungsmittel zugelassen. In dem Fall ist der Einsatz zu dokumentieren
(siehe "Merkblatt für den Einsatz von Futtermittel-Zusatzstoffen im landwirtschaftlichen Betrieb"). Bei Unsicherheiten über den Status des Zusatzes ist beim Händler nachzufragen, ob es sich bei einem bestimmten Silierzusatz um ein Silier- oder Konservierungsmittel handelt.