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Nährstoffgehalte von Wirtschaftsdüngern

Die Nährstoffgehalte von Wirtschaftsdüngern variieren in Abhängigkeit von der Tierart, der Fütterung (Nährstoffgehalte des Futters), der Produktionsrichtung, der Haltung, der Tierleistung und der Lagerung der Wirtschaftsdünger.

Für eine individuelle Düngeplanrechnung ist daher eine Untersuchung der Nährstoffgehalte der Wirtschaftsdünger empfehlenswert.


Bei der Gülle ist für eine Untersuchung die Entnahme einer repräsentativen Gülleprobe notwendig.

Für die Ermittlung des Stickstoffgehaltes der Gülle gibt es auch Schnellbestimmungsmethoden.

Für eine Einschätzung der Nährstoffgehalte von Wirtschaftsdüngern dienen Tabellenwerte.

Entnahme der Gülleprobe

Voraussetzung für ein aussagekräftiges Ergebnis einer Gülleuntersuchung ist das Entnehmen einer repräsentativen Probe aus dem vollständig homogenisierten Güllebehälter. Die Homogenisierung sollte vor der Probenahme erfolgen, so dass an verschiedenen Stellen bzw. in verschiedenen Tiefen des Behälters gezogene Proben annähernd nährstoffgleich sind. Die Probenahme erfolgt an verschiedenen Stellen des Behälters mit einem speziellen Probenehmer oder mit einem an einem Seil befestigten, beschwerten Eimer. Die einzelnen Proben werden zu einer Mischprobe vereint. Für eine Schnellbestimmung oder für eine Gülle-Vollanalyse wird eine Probemenge von mindestens einem Liter benötigt.

N - Schnellbestimmungsgeräte

  • Zur Bestimmung des Ammoniumgehaltes NH4-N in der Gülle stehen mehrere Schnelltests zur Verfügung:
    - AGROS - Stickstoffmessgerät
    - Stickstoffpilot
    - Agrotronic - Güllemax
    - Quantofix
    - Güllecontroller von Wehrle
  • Schnellbestimmungsmethode "Güllespindel"
    Einfache und preiswerte Methode ohne Verwendung von Reagenzien. Über die Ermittlung des spezifischen Gewichtes der Gülle (Senkwaage) können Rückschlüsse auf den Gesamtstickstoffgehalt gezogen werden. Mit der Güllespindel kann auch die Homogenität von Gülle im Behälter ermittelt werden.


Nährstoffgehalte ausgewählter organischer Dünger (kg je Einheit)

Wirtschaftsdünger TS-Geh. Einheit GesamtN1 P2O5 K2O
% oder kg/Einheit %   kg / Einh. kg / Einh. kg / Einh.
Festmist          
Rinder Grünland 25 t 7,3 4,5 12,8
Rinder Acker 25 t 6,5 4,0 11,0
Schweine Standard 25 t 9,8 8,2 6,9
Schafe 25 t 5,5 3,2 13,3
Pferde 25 t 5,0 3,8 12,6
Jauche          
Rinderjauche 1,5 m3 3,1 0,3 9,1
Gülle          
Jungvieh Grünland 7,5 m3 3,0 1,2 4,7
Jungvieh Acker 7,5 m3 2,4 1,0 4,0
Milchvieh Grünland 7,5 m3 3,4 1,4 5,3
Milchvieh Acker 7,5 m3 3,0 1,3 4,3
Bullenmast 7,5 m3 3,6 1,5 3,7
Schweinemast Standard 7,5 m3 5,6 3,7 3,7
Schweinemast N/P reduziert 7,5 m3 4,9 3,0 3,6
Schweinezucht Standard 7,5 m3 7,9 5,7 5,4

1) Gasförmige Stall- und Lagerungsverluste nach den Vorgaben der DüV berücksichtigt

Zur organischen Düngung

  • Für flüssige Wirtschaftsdünger besteht auf Grünland ein generelles Ausbringungsverbot von 15. November bis 31. Januar.
  • Die Obergrenze für die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft, sofern Nährstoffbedarf in dieser Höhe besteht, beträgt im Betriebsdurchschnitt 170 kg Gesamt-N/ha Grünland (Ausbringungsverluste dürfen nicht angerechnet werden).
  • Im Einzelfall können unter Einhaltung verschiedener Auflagen Ausnahmegenehmigungen für Rinderhaltungsbetriebe auf intensiv genutzten Grünlandflächen bis zu einer Nährstoffobergrenze von 230 kg N/ha erteilt werden (s. gesonderte Bestimmungen).
  • Auf Grünland darf kein Klärschlamm ausgebracht werden.

Zur Stickstoffdüngung

  • Für die Ausbringung stickstoffhaltiger Dünger müssen bestimmte Sperrfristen und in Wasserschutzgebieten Verbotszeiträume sowie Schutzbestimmungen beachtet werden.
  • Die Düngung mit stickstoffhaltigen Düngemitteln ist nur dann erlaubt, wenn die Böden für Nährstoffe aufnahmefähig, d.h. keinesfalls wassergesättigt, gefroren oder einheitlich mit Schnee bedeckt sind.