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Stickstoffbedarf

 

Stickstoff ist ein sehr flüchtiger Nährstoff und kann bei der Düngung auf vielfältige Weise in die Umwelt verloren gehen. Stickstoffverluste durch z.B. Nitratauswaschungen oder Ammoniakabgasung  verursachen ökologische und ökonomische Schäden.

Auf Grund des besonderen Verlustpotentials muss Stickstoff gesondert von der Grunddüngung betrachtet werden


GrundsÄTZLICHES

  • Die Stickstoffbedarfsberechnung orientiert sich im Grünland an folgendem Rechenschema
  • Woher kommt die Zahl 6,25? In Rohprotein sind 16% Rein-Stickstoff enthalten (16% = 0,16). Der Kehrwert von 0,16 ist 6,25 (=1/0,16).

  • Bei dieser Berechnung werden zunächst in Abhängigkeit von der betriebsindivi-duellen Schnitthäufigkeit Standardwerte nach Tabelle 1 ermittelt.

    Tabelle 1: Rohproteingehalte und Stickstoffentzugswerte (Anlage 4 Tabelle 9 DüV)
Nutzungsart Ertragsniveau Rohproteingehalt Stickstoffbedarfswert
dt TM/ha % RP i.d.TM kg N/ha
Grüland
1-Schnittnutzung 40 8,6 55
2-Schnittnutzung 55 11,4 100
3-Schnittnutzung 80 15,0 190
4-Schnittnutzung 90 17,0 245
5-Schnittnutzung 110 17,5 310
6-Schnittnutzung 40 8,6 55
Weide/Mähweide
Weide intensiv 90 18,0 130
Mähweide 60% Weideanteil 94 17,6 190
Mähweide 20% Weideanteil 98 17,2 245
Weide extensiv 65 12,5 95
Mehrschnittiger Feldfutterbau
Ackergras (5 Schnitte) 150 16,6 400
Ackergras (3-4 Schnitte) 120 16,2 310
Klee-/Luzernegras (3-4 Schnitte) 120 18,2 350
Rotklee/Luzerne in Reinkultur 110 20,5 360
  • Die Standardwerte müssen in einem nächsten Schritt, sofern notwendig, an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden (s. Tabelle 2).

    Tabelle 2: Betriebsindividuelle Zu- und Abschläge für Standardwerte (Anlage 4 Tabelle 10 DüV)
Nutzungsart Zu- und Abschläge
je 10 dt TM/ha Ertragsdifferenz
kgN/ha
je 1% RP in TM
Rohproteindifferenz
kgN/ha
Grünland
1-Schnittnutzung 14 6
2-Schnittnutzung 18 9
3-Schnittnutzung 24 13
4-Schnittnutzung 27 14
5-Schnittnutzung 28 18
6-Schnittnutzung 29 19
Weide/Mähweide
Weide intensiv 15 8
Mähweide, 60% Weideanteil 20 11
Mähweide, 20% Weideanteil 25 14
Weide extensiv 10 5
mehrschnittiges Feldfutter
Ackergras (5 Schnitte/Jahr) 27 24
Ackergras (3-4 Schnitte/Jahr) 26 19
Klee-/Luzernegras (3-4 Schnitte/Jahr), >50% Grasanteil 29 19
  • Anpassungen werden dann notwendig, wenn der Trockenmasseertrag im Durchschnitt der letzten drei Jahre um mehr als 10 dt TM/ha vom Standardertrag abweicht. Abbildung 3 zeigt beispielhafte Anpassungen für abweichende Trockenmasseerträge für eine 3-Schnittnutzung.

    • Tabelle 3: Anpassungen für 3-Schnittnutzung (Standardertrag 80 dt TM/ha)
    Ø Ertrag (3 Jahre) Anpassung Ø Ertrag (3 Jahre) Anpassung
    85 dt TM/ha keine Anpassung 75 dt TM/ha keine Anpassung
    91 dt TM/ha +24 kg N/ha 68 dt TM/ha -24 kg N/ha
    97 dt TM/ha +24 kg N/ha 61 dt TM/ha -24 kg N/ha
    100 dt TM/ha +48 kg N/ha 58 dt TM/ha -48 kg N/ha

  • Diese Anpassungen können nach dem Schema aus Tabelle 3 auch je 1 Prozentpunkt Abweichung des Rohproteingehaltes in der Trockenmasse nach den Vorgaben der Tabelle 2 gemacht werden. Allerdings müssen hier Analysewerte der Rohproteingehalte im Futter vorliegen.

STANDORT BERÜCKSICHTIGEN

  • Ein nicht unerheblicher Teil der benötigen Stickstoffmenge wird über natürliche Prozesse vom Standort geliefert.
  • Diese Stickstoffmengen sind unbedingt in der Düngebedarfsermittlung zu berücksichtigen und reduzieren somit immer die Nährstoffmenge, die über die Düngung noch zusätzlich zugeführt werden kann. Der Standort liefert Stickstoff dabei im Wesentlichen aus Mineralisationsprozessen und aus der Bindung von Luftstickstoff durch Leguminosen.
  • Nach den Vorgaben der Düngeverordnung sind für Grünland die Werte aus Tabelle 4 für die Standortlieferung von Stickstoff anzusetzen.

    Tabelle 4: Stickstofflieferung des Bodens in Abhängigkeit von der org. Substanz (Anlage 4 Tabelle 11 DüV)
Nachlieferung aus dem Boden

Anteil org.
Substanz
%
Mindestabschläge

kgN/ha
Grünland
Sehr schwach bis stark humose Böden 8 10
Stark bis sehr stark humose Böden 8 - 15 30
Anmoorige Böden 15 - 30 50
Moorböden
Hochmoor > 30 50
Niedrmoor >30 80
mehrschnittiger Feldfutterbau
Ackergras (ohne Leguminosen) 0

  • Auch die symbiontische Bindung von Luftstickstoff durch Leguminosen muss berücksichtigt werden. Die Düngeverordnung setzt dabei die Werte aus Tabelle 5 an.

    Tabelle 5: Abschläge für Stickstoff in Abhängigkeit der Ertragsanteile von Leguminosen auf Grünlandstandorten (Anlage 4 Tabelle 12 DüV)
Nachlieferung von Leguminosen

Mindestabschläge
kg N/ha
Leguminosen im Grünland
Ertragsanteil von Leguminosen 5 – 10% 20
Ertragsanteil von Leguminosen 10 – 20% 40
Ertragsanteil von Leguminosen > 20% 60
Leguminosen im mehrschnitten Feldfutterbau
Klee-/Luzernegras je 10% Ertragsanteil Leguminosen 30
Rotklee/Luzerne in Reinkultur 360

Organische Düngung im Vorjahr

  • Die Pflanzenverfügbarkeit von Stickstoff aus der organischen Düngung hängt zu großen Teilen von der Mineralisation ab. Dieser Prozess kann sich über Jahre hinziehen und es kommt somit auch in den Folgejahren noch zu Stickstoff-lieferungen aus der organischen Düngung. Aus diesem Grund muss hier nochmals ein Abschlag in Höhe von 10% der aufgebrachten Stickstoffmenge aus organischen Düngemitteln des Vorjahres (d.h. ohne Abzug für verminderte Wirksamkeit und lediglich Anrechnung von Stall-/Lagerverlusten, ohne Ausbringungsverluste!) vorgenommen werden.

ÜBERSICHT FÜR DIE STICKSTOFFBEDARFSRECHNUNG

  • Nachstehendes Schaubild (Abbildung 1) fasst die Vorgehensweise bei der Ermittlung des Stickstoffbedarfs zusammen.
    Abbildung 1: Schematische Vorgehensweise für die Ermittlung der Stickstoffdüngung (Luib, 2017)

Beispiel

  • Für folgende Werte ist unten ein Berechnungsbeispiel für die Stickstoffdüngung im Grünland nach den Vorgaben der Düngeverordnung aufgeführt.
  1. Anzahl der Schnitte:   3
  2. Standardertrag:         80 dt TM/ha
  3. Tatsächlicher Ertrag:  90 dt TM/ha
  4. org. Substanz            4%
  5. Leguminosenanteil     13%
  6. Org. Vorjahresdüngung 100 kg Norg/ha
  • Für 3 Schnitte liegt der Standardertrag bei 80 dt/ha, daher ist hier eine betriebsindividuelle Anpassung erforderlich. Der Proteingehalt der Ernte ist unbekannt, daher sind gem. Düngeverordnung die Standardwerte zu verwenden. Der Tabellenwert liegt bei 15%. Abbildung 2 zeigt die passende beispielhafte Berechnung für die Stickstoffdüngung.

    Abbildung 2: Beispielhafte Berechnung der Stickstoffdüngung (Luib, 2017)